I. Grundbegriffe
1. Der Verkäufer ist der Betreiber des Online-Shops www.moyrashops.de, Gesellschaft TORRA, GmbH. .
2. Der Käufer ist eine physische Person (Verbraucher) oder eine juristische Person, die mit dem Verkäufer in Geschäftsbeziehung getreten ist.
3. Der Begriff Waren umfasst alle Arten von Produkten, die im Online-Shop des Verkäufers angeboten werden (weiter nur „Waren“). Der Begriff Dienstleistung umfasst alle Arten von Dienstleistungen, die vom Online-Shop des Verkäufers angeboten werden (weiter nur „Dienstleistungen“).
4. Die Bestellung ist ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, aufgrund der Verkauf einer Ware oder die Erteilung einer Dienstleistung realisiert wird, die die Gegenstand der Geschäftstätigkeit des Verkäufers als Dienstleistergeber im Verhältnis zum Kunden ist.
5. Ein Kaufvertrag (oder nur ein Vertrag) ist ein Vertrag, der zwischen dem Verkäufer bzw. dem Anbieter (weiter nur „Verkäufer“) und dem Käufer, bzw. an den Nutzer (weiter nur „Käufer“), deren Gegenstand der entgeltliche Verkauf der Ware des Verkäufers an den Käufer oder die Erteilung einer Dienstleistung in Form von Kursen und Schulungen ist, und integrierende Bestandteile dieses Vertrags sind die allgemeine Geschäftsbedingungen, Reklamationsordnung, Belehrung über die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag.
II. ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN
1. Die Reklamationsordnung beschreibt das Verfahren, wie man mit einer Warenreklamation umgehen soll, bzw. vom Verkäufer erworbene Dienstleistungen.
2. Der Käufer, der der Unternehmer oder Verbraucher sein kann, ist verpflichtet, sich noch vor der Bestellung der Ware mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Reklamationsordnung und mit den Hinweisen zur Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag sich bekannt zu machen. Gleichzeitig nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, dem Verkäufer die zur Bearbeitung der Reklamation erforderliche Mitarbeit zu leisten.
3. Mit dem Kaufvertragabschluss und mit der Warenübernahme vom Verkäufer erklärt der Käufer, dass er sich mit dieser Reklamationsordnung bekannt gemacht hat. Die in dieser Beschwerdeordnung enthaltenen Begriffsdefinitionen haben vor den Definitionen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Priorität. Bis diese Beschwerdeordnung den Begriff nicht definiert, ist er in dem Sinne zu verstehen, wie er in den allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert ist. Wenn es auch dort nicht definiert ist, ist es in dem Sinne zu verstehen, in dem es die gültige und effektive Rechtsvorschrifte benutzen.
4. Die Übernahme der Ware bei den Unternehmern ist der Zeitpunkt ihrer Übergabe durch den Verkäufer an den Käufer bzw. dem ersten Liefranten. Falls der Käufer der Verbraucher ist, erfolgt der Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Verbraucher von dem Verkäufer bzw. die Übernahme vom Anlieferer.
5. Falls der Käufer der Verbraucher ist, richten sich der Verlauf und die Bedingungen der Warenreklamation nach dem Konsumentenschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Ist der Vertragspartner Unternehmer, gelten die unveränderten Geschäftsbedingungen laut Handelsgesetzbuch (519/1991 Slg.).
III. DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR PRODUKTFEHLER
1. Der Verkäufer ist für den Mängel, die die verkaufte Sache (Ware) bei der Übernahme durch den Käufer hat. Bei den gebrauchten Sachen ist er für den Mängel, die durch deren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind, nicht verantwortlich. Bei für niedrigerer Preis verkauften Artikeln ist er für den Mangel nicht verantwortlich, für den ein niedrigerer Preis ausgehandelt wurde.
2. Sofern es sich nicht um verderbliche Sachen oder gebrauchte Sachen handelt, ist der Verkäufer für den Mängel, die nach dem Erhalt der Sache während der Garantiefrist (Garantie) auftreten.
IV. DIE GARANTIEFRIST DER WARE 9/13
1. Die Garantiefrist der Ware sind 24 Monate. Wenn auf dem verkauften Artikel, auf seiner Verpackung oder auf der Anleitung eine Nutzungsdauer bezeichnet ist, endet die Garantiefrist nicht vor dem Ablauf dieser Frist.
2. Handelt es sich um eine gebrauchte Sache, können Käufer und Verkäufer auch für eine kürzere Garantiefrist einigen, jedoch nicht kürzer als 12 Monate.
3. Auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Garantie (Garantieschein) geben. Wenn es die Lage der Sache zulässt, reicht es aus, anstelle eines Garantiescheins einen Kaufbeleg auszustellen.
4. Durch eine Erklärung im Garantieschein, der dem Käufer ausgestellt wurde oder in der Werbung kann der Verkäufer eine Garantie gewähren, die den Garantiebereich überschreitet der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist.
5. Die Garantiefrist beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer.
V. RECHTE DES KÄUFERS BEI DER REKLAMATION
1. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel ohne unnötigen Verzug zu beseitigen.
2. Statt der Mängelbeseitigung kann der Käufer Ersatz der Ware oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, Ersatz des Bestandteils verlangen, wenn dies für den Verkäufer im Hinblick auf den Preis der Ware bzw. auf die Schwere des Mangels nicht mit inadequaten Kosten verbunden ist.
3. Anstatt den Mangel zu beseitigen, kann der Verkäufer die mangelhafte Ware jederzeit durch einwandfreie ersetzen, wenn dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet.
4. Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mangelfreie Sache verhindert, hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn die Mängel behebbar sind, der Käufer die Sache aber wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.
5. Bei anderen nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.
6. Weist die günstiger verkaufte oder gebrauchte Ware einen vom Verkäufer zu vertretenden Mangel auf, steht dem Käufer anstelle des Umtauschrechtes ein Anspruch auf angemessenen Preisnachlass zu.
7. Wenn die angebotene Dienstleistung nicht gemäß der Bestellung erbracht wurde und ihr Inhalt von dem abweicht, was aufgrund der Informationen im Dienstleistungsangebot auf der Webseite des Verkäufers, bzw. Aufgrund der vom Verkäufer erhaltenen Informationen zu erwarten war, ist der Käufer berechtigt, die Reklamation der erbrachten Leistung zu beanspruchen.
8. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel der erbrachten Leistung, hat der Käufer das Recht, diesen kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgemäß beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel der erbrachten Leistung unverzüglich zu beseitigen. Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel der erbrachten Leistung, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
VI. ANWENDUNG DER MÄNGELHAFTUNG
1. Rechte aus Mängelhaftung stehen dem Verkäufer zu, bei dem die Ware gekauft wurde, bzw. wer Dienstleistungen für den Käufer erbracht hat.
2. Ist im Garantieschein jedoch ein anderer zur Reparatur vorgesehener Unternehmer aufgeführt, der sich beim Verkäufer oder an einem dem Käufer näher liegenden Ort befindet, wird der Käufer das Reparaturrecht bei dem zur Durchführung der Garantiereparatur vorgesehenen Unternehmer geltend machen. Der mit der Reparatur beauftragte Unternehmer ist verpflichtet, die Reparatur innerhalb der beim Verkauf der Sache zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Frist durchzuführen.
2. Rechte aus Mängelhaftung, für die die Garantiefrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt werden.
3. Handelt es sich um eine gebrauchte Sache, erlöschen die Mängelhaftungsrechte, wenn sie nicht innerhalb von 24 Monaten ab Übernahme der gebrauchten Sache beim Käufer oder bis zu dem zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Zeitpunkt geltend gemacht waren.
4. Die Zeit von der Geltendmachung des Mängelhaftungsrechts bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer nach erfolgter Reparatur zur Übernahme der Sache verpflichtet war, wird nicht in die Garantiefrist eingerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer 10/13 eine Bestätigung darüber auszustellen, wann er das Recht ausgeübt hat, sowie über die Ausführung der Reparatur und deren Dauer.
5. Bei einem Umtausch beginnt die Garantiefrist erneut ab Erhalt der neuen Ware.
VII. DIE GARANTIEBEDINGUNGEN
1. Überprüfung der Ware beim Erhalt: Der Käufer, der kein Verbraucher ist, ist verpflichtet (es wird dem Käufer, der Verbraucher ist, empfohlen), den Zustand der Sendung sofort bei der Lieferung beim Spediteur zu überprüfen (Anzahl der Pakete, Unversehrtheit des Bandes mit Firmenlogo, Beschädigung des Kartons) gemäß beiliegendem Versandkostenbescheid. Der Käufer ist berechtigt, die Annahme einer nicht dem Kaufvertrag entsprechenden Sendung zu verweigern, wenn die Sendung z.B. unvollständig oder beschädigt ist. Übernimmt der Käufer, der kein Verbraucher ist, die beschädigte Sendung vom Lieferanten, ist es erforderlich (dem Käufer, der Verbraucher ist, zu empfehlen), den Schaden im Übergabeprotokoll des Lieferantens zu beschreiben. Eine unvollständige oder beschädigte Sendung ist unverzüglich per E-Mail an die Adresse: info@moyrashops.de zu melden, ein Schadensprotokoll ist beim Lieferanten zu erstellen und unaufgefordert per E-Mail oder Post an den Verkäufer zu senden. – Zusätzliche Reklamation wegen Unvollständigkeit oder äußerer Beschädigung der Sendung entziehen dem Käufer nicht das Recht, die Ware zu beanstanden, geben dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass hierdurch keine Kaufvertragswidrigkeit vorliegt.
2. Eine Reklamation gilt als erledigt, wenn das Reklamationsverfahren durch Übergabe des reparierten Produktes, Umtausch des Produktes, Rückgabe des Kaufpreises, Auszahlung eines angemessenen Preisnachlasses vom Produkt, schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder deren begründete Ablehnung beendet wird.
VIII. REKLAMATIONSVERFAHREN
1. Im Falle einer Reklamation der Ware oder der Dienstleistungen ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer persönlich oder per E-Mail unter der Adresse: info@moyrashops.de, per Post unter der Adresse: Tešedíkovo 541, 925 82 Tešedíkovo oder telefonisch zu kontaktieren : +421 905 607 245. Wenn der Käufer den Verkäufer kontaktiert, ist der Käufer verpflichtet, Folgendes anzugeben: Name, Telefonkontakt, Name des Produkts oder Name der Leistung, Rechnungsnummer, Beschreibung des Mangels, möglichst vollständige Fotodokumentation des Mangels (weiter nur „Informationen“).
2. Sofern nicht anders vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, die reklamierte Ware zusammen mit den Informationen an die Adresse: Tešedíkovo 541, 925 82 Tešedíkovo zu senden.
3. Der Kunde ist unter anderem verpflichtet, dem Verkäufer eine Kopie der Rechnung für die Ware (oder eine bestätigte Garantieschein), bzw. eine Kopie der Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen zuzusenden.
4. Die reklamierte Ware sollte sorgfältig gesichert werden, damit sie beim Transport nicht beschädigt wird, das Paket sollte sichtbar mit „REKLAMATION“ gekennzeichnet sein und enthalten: die reklamierte Ware (samt kompletten Zubehör), wir empfehlen die Beilage einer Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des Fehlers und ausreichende Kontaktdaten des Käufers (hauptsächlich Absenderadresse und Telefonnummer) beifügen. Ohne der oben genannten ist es unmöglich, sowohl den Ursprung als auch den Mangel der Ware zu identifizieren.
5. Reicht der Käufer eine Reklamation ein, ist der Verkäufer oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter oder eine von ihm benannte Person verpflichtet, den Verbraucher über seine Rechte gemäß den allgemeinen Vorschriften aufzuklären.
6. Nach dem Erhalt der Reklamation bestimmt der Verkäufer unverzüglich oder in begründeten Fällen innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Vorwegnahme der Reklamation ihre Art und Weise der Bearbeitung.
7. Nach Festlegung der Art der Bearbeitung der Reklamation wird der Verkäufer die Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen bearbeiten. Wenn der Verkäufer die Frist von 30 Tagen überschreitet, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, auf Rückerstattung vom Geld, oder Austausch des Produkts gegen ein neues.
8. Wenn der Käufer die Ware innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf der Ware reklamiert hat, kann der Verkäufer die Reklamation behandeln, nur auf der Grundlage einer professionellen Bewertung; Unabhängig vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann man vom Käufer die Kosten des 11/13 Gutachtens oder andere mit dem Sachverständigengutachten verbundene Kosten nicht verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer spätestens 14 Tage nach der Bearbeitung der Reklamation eine Kopie des Gutachtens zur Begründung der Reklamationsablehnung zur Verfügung zu stellen.
9. Wenn der Käufer die Ware nach 12 Monaten nach dem Kauf reklamiert hat und der Verkäufer sie abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsbearbeitungsdokument anzugeben, an wen der Verbraucher die Ware zur Begutachtung senden kann. Wird die Ware zur Begutachtung an eine benannte Person versandt, trägt der Verkäufer die Kosten der Begutachtung sowie alle damit zusammenhängenden Kosten, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Wenn der Verbraucher die Verantwortung des Verkäufers für den Mangel durch eine professionelle Bewertung nachweist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; während der Durchführung des Gutachtens erlischt die Garantiefrist nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung der Reklamation alle für die Begutachtung entstandenen Kosten sowie alle damit zweckgebunden entstandenen Kosten zu erstatten. Eine erneute Reklamation kann nicht abgelehnt werden.
10. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer bei einer Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Wenn die Reklamation per Fernkommunikationsmittel (E-Mail) erfolgt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Bestätigung der Reklamation dem Käufer unverzüglich zuzustellen; ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, so ist diese unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit einem Dokument über die Bearbeitung der Reklamation zuzustellen; eine Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation braucht nicht geliefert zu werden, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.
11. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamationsanmeldung ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation auszustellen.
12. Der Verkäufer ist verpflichtet, über Beschwerden Aufzeichnungen zu führen und diese auf Verlangen der Aufsichtsbehörde zur Einsichtnahme vorzulegen. Das Schadenprotokoll muss Angaben über Datum des Schadens, über Datum und der Art der Bearbeitung des Schadens sowie die Seriennummer des Schadensanspruchsdokuments enthalten.
13. Die Bearbeitung der Reklamation berührt nicht das Recht des Verbrauchers auf Schadensersatz gemäß einer Sonderregelung.
14. Die Begutachtung muss beinhalten: Identifizierung der Person, die die Begutachtung durchführt, genaue Bezeichnung des begutachteten Produktes, Zustandsbeschreibung des Produktes, Begutachtungsergebnis.